{"id":1601,"date":"2021-01-28T12:40:27","date_gmt":"2021-01-28T12:40:27","guid":{"rendered":"https:\/\/network-earn.org\/?p=1601"},"modified":"2025-01-27T15:22:43","modified_gmt":"2025-01-27T14:22:43","slug":"eu-restrukturierungsrichtlinie-jetzt-auch-in-deutschland-umgesetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/eu-restrukturierungsrichtlinie-jetzt-auch-in-deutschland-umgesetzt\/","title":{"rendered":"EU-Restrukturierungsrichtlinie jetzt auch in Deutschland umgesetzt"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-center\">EU-Restrukturierungsrichtlinie jetzt auch in Deutschland umgesetzt<\/h2>\n\n\n\n<p><strong><strong>Berlin, 28.01.2021<\/strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bereits in 2016 hatte die Europ\u00e4ische Kommission einen Vorschlag f\u00fcr eine&nbsp;\u201eRichtlinie des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates \u00fcber pr\u00e4ventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Ma\u00dfnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur \u00c4nderung der Richtlinie 2012\/30\/EU\u201c oder kurz: \u201eEU- Restrukturierungsrichtlinie\u201c vorgelegt, der helfen sollte, endg\u00fcltig die Folgen der Finanzkrise 2008\/2009 zu bew\u00e4ltigen. Nach intensiver Diskussion in den europ\u00e4ischen Gremien ist die Richtlinie im Juli 2019 in Kraft getreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit ihrer zuletzt vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie rekordverd\u00e4chtig beschleunigten Umsetzung in nationales Recht &#8211; zwischen dem ersten Entwurf des Justizministeriums vom 18. September 2020 und dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2021 lagen nicht einmal 4 Monate &#8211; wurde nun auch in Deutschland ein&nbsp;<strong>vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren<\/strong>&nbsp;implementiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die detaillierten Regelungen hierzu finden sich im&nbsp;<strong>Gesetz \u00fcber den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen<\/strong>&nbsp;f\u00fcr Unternehmen (<strong>StaRUG<\/strong>), welches als&nbsp;<strong>Artikel 1<\/strong>&nbsp;den umfangreichsten Teil des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ausmacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die inhaltliche Ausgestaltung des Sanierungsverfahrens im StaRUG lehnt sich stark an die deutschen Regelungen zum Insolvenzplanverfahren an. Auch hier ist ein (Restrukturierungs-) Plan zu erstellen, dessen inhaltliche Ausgestaltung den \u00a7\u00a7 5 ff. StaRUG folgen muss. Einige Rechtsverh\u00e4ltnisse sind der Gestaltung im Rahmen eines solchen Plans allerdings nicht zug\u00e4nglich. Wichtigstes Beispiel: Forderungen von Arbeitnehmern (\u00a7 4 StaRUG). Fallengelassen wurde auch die urspr\u00fcnglich vorgesehene M\u00f6glichkeit, sich im Rahmen des Sanierungsverfahrens bestehender vertraglicher Verpflichtungen aus gegenseitigen Vertr\u00e4gen in der Zukunft, insbesondere auch solcher aus Dauerschuldverh\u00e4ltnissen entledigen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie im Insolvenzplanverfahren werden auch im Restrukturierungsplan die Gl\u00e4ubiger in Gruppen eingeteilt, \u00a7 9 StaRUG, in denen dann auch jeweils gesondert abgestimmt wird. Anders als dort kann sich der Restrukturierungplan aber auf die f\u00fcr das Gelingen der Sanierung wichtigen Gl\u00e4ubiger beschr\u00e4nken, \u00a7 8 Ziff. 2 StaRUG. Angenommen ist der Plan, wenn ihm in den jeweiligen Gruppen mit drei Vierteln der Stimmrechte zugestimmt wird, \u00a7 25 StaRUG. Wie im Insolvenzplanverfahren k\u00f6nnen jedoch auch hier den Plan ablehnende Gruppen \u00fcberstimmt werden, wenn dieser am Ende eine den Voraussetzungen des \u00a7 26 StaRUG entsprechende gruppen\u00fcbergreifende Mehrheit erreicht (sog. Cramdown).<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fchrt der Schuldner das Verfahren ohne richterliche Hilfe durch, kann er den Plan den hiervon betroffenen Gl\u00e4ubigern zun\u00e4chst in Textform zug\u00e4nglich machen (ausreichend also auch per E-Mail) und diesen eine Annahmefrist von mindestens 14 Tagen setzen. Wenn den Betroffenen nicht zuvor Gelegenheit zur gemeinschaftlichen Er\u00f6rterung des Plans gegeben wurde, muss dabei der Hinweis enthalten sein, dass auf Antrag eines Gl\u00e4ubigers ein Er\u00f6rterungstermin abgehalten wird, \u00a7 17 Abs. 3 StaRUG. Nach \u00a7 20 StaRUG kann der Schuldner aber auch von vornherein eine Abstimmung im Rahmen einer Versammlung der Planbetroffenen vorsehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Muss der Schuldner damit rechnen, dass einzelne Planbetroffene nicht mitmachen werden, wird er schon aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit regelm\u00e4\u00dfig von der M\u00f6glichkeit nach \u00a7 23 StaRUG Gebrauch machen, \u00fcber den Plan in einem&nbsp;<strong>gerichtlichen Verfahren<\/strong>&nbsp;abstimmen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Einleitung eines solchen Verfahrens bedarf es auch dann, wenn der Schuldner andere \u201eInstrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens\u201c (\u00a7 29 StaRUG) in Anspruch nehmen will. Dies wird regelm\u00e4\u00dfig insbesondere dann der Fall sein, wenn beabsichtigt ist, mittels des Erlasses einer&nbsp;<strong>Stabilisierungsanordnung<\/strong>&nbsp;nach \u00a7 49 StaRUG eine Vollstreckungs- und\/oder Verwertungssperre zu erlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr betroffene&nbsp;<strong>Gl\u00e4ubiger<\/strong>&nbsp;bedeutet dies, dass sie bestehende Forderungen einstweilen nicht mehr durchsetzen k\u00f6nnen und dass ihnen sogar die Durchsetzung wichtiger Sicherungsrechte vorl\u00e4ufig verboten werden kann, was namentlich vor allem den einfachen und verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalt betrifft. Gem\u00e4\u00df \u00a7 55 StaRUG ist dem Gl\u00e4ubiger, wenn der Schuldner f\u00fcr die Fortf\u00fchrung des Unternehmens auf seine Leistung angewiesen ist, in diesem Fall sowohl eine Leistungsverweigerung als auch eine K\u00fcndigung oder Vertrags\u00e4nderung unter Berufung auf den Zahlungsverzug des Schuldners verwehrt. Vorleistungspflichtigen Gl\u00e4ubigern wird in diesen F\u00e4llen aber zumindest durch \u00a7 55 Abs. 3 StaRUG in gewissem Umfange Schutz gew\u00e4hrt. Sie d\u00fcrfen Sicherheiten verlangen oder darauf bestehen, die Leistung nur Zug um Zug zu erbringen. Darlehen und andere Kreditzusagen, die noch nicht zur Auszahlung gelangt sind, d\u00fcrfen unter Berufung auf eine Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, kann der Schuldner das Verfahren grunds\u00e4tzlich in Eigenregie betreiben. Allerdings kann &#8211; und dies wird schon wegen der Kompliziertheit des Verfahrens wohl zuk\u00fcnftig den Regelfall darstellen &#8211; auf Antrag des Schuldners durch das Gericht ein&nbsp;<strong>Restrukturierungsbeauftragter<\/strong>&nbsp;bestellt werden: in einer Vielzahl von Konstellationen, die in \u00a7 73 StaRUG aufgez\u00e4hlt sind, muss diese Bestellung durch das Gericht sogar von Amts wegen erfolgen. Die Bestellung kann schlie\u00dflich auch auf Antrag von Gl\u00e4ubigern erfolgen, wenn diese in einer Gruppe mehr als 25 % der Stimmrechte halten und sich zur \u00dcbernahme der Kosten verpflichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufgaben eines zwingend einzusetzenden Restrukturierungsbeauftragten gem\u00e4\u00df \u00a7 76 StaRUG \u00e4hneln denen des Sachwalters in der Insolvenz in Eigenverwaltung. Der fakultativ eingesetzte Restrukturierungsbeauftragte hat hingegen lediglich die Aufgabe die Beteiligten bei der Ausarbeitung von Sanierungskonzept und -plan zu unterst\u00fctzen, \u00a7 79 StaRUG. Auch die&nbsp;<strong>Verg\u00fctung des Restrukturierungsbeauftragten<\/strong>&nbsp;ist im StaRUG geregelt. Danach erh\u00e4lt er ein Honorar nach Zeitaufwand, welches im Regelfall \u20ac 350\/h betr\u00e4gt und kann die Zuarbeit qualifizierter Mitarbeiter mit bis zu \u20ac 200\/h abrechnen, \u00a7 81 StaRUG.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Verfahren mit besonderer Bedeutung sieht \u00a7 93 StaRUG vor, dass das Gericht in Anlehnung an die Regelungen im Insolvenzrecht einen Gl\u00e4ubigerbeirat einrichten kann.<\/p>\n\n\n\n<p>In den \u00a7\u00a7 94 ff. StaRUG finden sich schlie\u00dflich noch Regelungen zur sogenannten&nbsp;<strong>Sanierungsmoderation<\/strong>. Diese bietet sich an, wenn f\u00fcr eine einvernehmliche L\u00f6sung mit s\u00e4mtlichen von der Sanierung betroffenen Gl\u00e4ubigern gute Chancen bestehen. Hierbei wird vom Gericht ein Sanierungsmoderator bestellt, der zwischen den Beteiligten vermittelt. Der Konzeption nach endet das Verfahren entweder mit dem Abschluss eines Sanierungsvergleichs, der auf Antrag des Schuldners durch das Restrukturierungsgericht best\u00e4tigt wird &#8211; \u00a7 97 StaRUG &#8211; oder es erfolgt gem\u00e4\u00df \u00a7 100 StaRUG ein \u00dcbergang in den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen und damit in ein Restrukturierungsverfahren unter gerichtlicher Leitung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zusammenfassend<\/strong>&nbsp;l\u00e4sst sich feststellen, dass Gl\u00e4ubiger \u00e4hnlich massiv durch ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren betroffen sein k\u00f6nnen, wie im Falle einer Insolvenz ihres Vertragspartners. Auch wenn sie die Sanierungsbem\u00fchungen unterst\u00fctzen wollen, sollten Sie unbedingt im Auge behalten, dass sich bei Scheitern der Sanierung ein Insolvenzverfahren anschlie\u00dfen kann, so dass in jedem Falle auch die Gefahr einer sp\u00e4teren&nbsp;<strong>Insolvenzanfechtung<\/strong>&nbsp;im Auge behalten werden muss. \u00a7\u00a7 89 und 90 StaRUG gew\u00e4hren nur sehr eingeschr\u00e4nkten Schutz vor der Anfechtung von Rechtshandlungen im Verlaufe des Sanierungsverfahrens und im Rahmen der Erf\u00fcllung des Restrukturierungsplans. Bei Gesch\u00e4ften mit dem Schuldner w\u00e4hrend eines laufenden Sanierungsverfahrens ist daher die Sicherstellung der Einhaltung der Voraussetzungen von Bargesch\u00e4ften im Sinne des \u00a7 142 InsO unbedingtes Gebot. Oftmals wird es hierf\u00fcr des Instrumentariums aus \u00a7 55 StaRUG bed\u00fcrfen. Der Anfechtungsschutz betreffend Rechtshandlungen im Rahmen der Planerf\u00fcllung setzt einen gerichtlich festgestellten Plan voraus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die T\u00fccke liegt bei diesen Fragen oft im Detail. So kann beispielsweise die Verweigerung weiterer Leistungserbringung unter Berufung auf \u00a7 55 Abs. 2 StaRUG mit erheblichen&nbsp;<strong>Schadenersatzforderungen<\/strong>&nbsp;des Schuldners einhergehen, wenn es dem Gl\u00e4ubiger nicht gelingt, das Vorliegen der Voraussetzungen der Vorschrift zu beweisen. Beim Umgang mit Schuldnern, die ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren betreiben, sollte daher auf keinen Fall am falschen Ende gespart, sondern unbedingt auf die Beiziehung juristischen Sachverstands geachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Autor: RA Lutz Paschen,&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.earn-network.eu\/de\/mitglieder\/38-deutschland\/17-paschen-rechtsanwaelte-partnerschaftsgesellschaft\">PASCHEN Rechtsanw\u00e4lte<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In 2016 schlug die Europ\u00e4ische Kommission die \u201eEU-Restrukturierungsrichtlinie\u201c vor, um die Folgen der Finanzkrise 2008\/2009 durch effizientere Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren zu bew\u00e4ltigen.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"templates\/template-full-width.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"class_list":["post-1601","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-deutsch"],"rttpg_featured_image_url":null,"rttpg_author":{"display_name":"admin","author_link":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/author\/admin\/"},"rttpg_comment":0,"rttpg_category":"<a href=\"https:\/\/earn-network.eu\/start\/category\/deutsch\/\" rel=\"category tag\">Deutsch<\/a>","rttpg_excerpt":"In 2016 schlug die Europ\u00e4ische Kommission die \u201eEU-Restrukturierungsrichtlinie\u201c vor, um die Folgen der Finanzkrise 2008\/2009 durch effizientere Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren zu bew\u00e4ltigen.","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1601","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1601"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1601\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1601"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1601"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/earn-network.eu\/start\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1601"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}