Wien, 20. März 2025
Mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 wurden in Österreich wesentliche Änderungen der Kleinunternehmerregelung vorgenommen, von der insbesondere Selbständige sowie kleine Unternehmen profitieren. Ziel dieser Reform ist die Vereinfachung der steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die Stärkung des Binnenmarktes.
Unter der Kleinunternehmerregelung wird eine Steuererleichterung verstanden, bei der Unternehmen, deren Umsätze eine gewisse Grenze nicht überschreiten, von der Umsatzsteuer befreit sind. Ein Vorsteuerabzug ist im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nicht möglich.
Mit der Reform wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nunmehr auf 55.000 Euro jährlich erhöht. Bislang lag diese Grenze bei 35.000 Euro. Neu eingeführt wurde über-dies die Möglichkeit, die Steuerbefreiung beizubehalten, selbst wenn die Umsatzgrenze von 55.000 Euro im laufenden Jahr um bis zu 10 Prozent überschritten wird. Durch diese Neuerungen erhalten nun mehr Unternehmen die Möglichkeit, von der Steuerbefreiung zu profitieren. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung des Verwaltungsaufwands bei Unternehmen, da diese keine Umsatzsteuer erheben oder abführen müssen.
Für wachstumsorientierte Unternehmen, die Investitionen planen oder hohe Vorsteuerbeträge verzeichnen, kann der Vorsteuerabzug oft vorteilhafter sein als die Umsatzsteuerbefreiung der Kleinunternehmerregelung. Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr auch die Möglichkeit geschaffen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und zur Regelbesteuerung überzugehen.
Durch die Reform können Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten die Kleinunternehmer-regelung nur noch auf Antrag begehren. Voraussetzung dafür ist, dass der Gesamtumsatz sowohl im Vorjahr als auch im laufenden Geschäftsjahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Zusätzlich darf der Umsatz in Österreich maximal 55.000 Euro jährlich betragen, um die grenzüberschreitende Anwendung der Kleinunternehmerregelung und damit die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Diese Neuerung zielt darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen anzugleichen.
Trotz der Anhebung der Umsatzgrenze bleiben einige administrative Pflichten bestehen. So müssen Unternehmen ihre Umsätze nach wie vor jährlich melden. Bei einer Überschreitung der Umsatzgrenze sind Unternehmen verpflichtet, innerhalb von 15 Werktagen zu reagieren und die steuerlichen Anpassungen vorzunehmen.
Die Reform der Kleinunternehmerregelung ab 2025 markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer steuerlichen Entlastung vieler Kleinunternehmen und stärkt gleichzeitig den Wettbewerb innerhalb der EU. Dennoch ist es für Unternehmer essenziell, sich mit den neuen Bestimmungen eingehend auseinanderzusetzen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die Potenziale der Reform bestmöglich zu nutzen.
Autoren: Kristina Maria Steflitsch, Johannes Zink, hba Rechtsanwälte GmbH, Wien, Österreich