Rat der EU einigt sich auf Insolvenz Richtlinie

Brüssel, 24. September 2025

Am 12. Juni 2025 gab der Rat der Europäischen Union (der Rat) bekannt, dass er einen allgemeinen Ansatz für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts in der EU vereinbart hat. Mit dieser Einigung kann der Rat in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eintreten. Sie stellt die nächste Stufe des Gesetzgebungsverfahrens dar.

Kontext

Die Kommission hatte die Richtlinie im Dezember 2022 im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion vorgeschlagen. Unterschiedliche nationale Regeln gelten seit Langem als Hindernis für grenzüberschreitende Investitionen. Nach einer Teileinigung Ende 2024 legte der Rat nun endlich seine Position im Mai/Juni 2025 fest.

Kernpunkte

  • Pre-Pack-Mechanismus: Jeder Mitgliedstaat der EU muss einen Mechanismus vorstellen, der Verkäufe von Unternehmen schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorbereitet und diese unmittelbar nach der Insolvenz vollzieht. Verträge von wesentlicher Bedeutung können unter der Bedingung, dass die Vertragsfreiheit nicht verletzt wird, automatisch übertragen werden.
  • Gläubigerausschüsse: Standardisierte Vorschriften zur Zusammensetzung, zu Rechten, Pflichten und Haftung. Diese sind jedoch nur für große Unternehmen verpflichtend, um kleine Unternehmen nicht zu belasten, da diese sehr kostspielig sein können.
  • Schutz der Insolvenzmasse: Mindestregeln gestatten es, nachteilige Geschäfte vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzufechten. Um Vermögenswerte zu sichern, erhalten Insolvenzverwalter Zugang zu Bank- und Eigentumsregistern.
  • Pflichten von Geschäftsleitern: Es wird eine Verpflichtung für Geschäftsleiter eingeführt, innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen Insolvenzantrag zu stellen. Außerdem sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, standardisierte Informationsblätter in mehreren Sprachen über ihre nationalen Insolvenzsysteme zur Verfügung zu stellen.
  • Mikrounternehmen: Abwicklungsverfahren von vereinfachter und digitaler Art sollen eine schnellere und kostengünstigere Lösung darstellen und die Restschuldbefreiung ermöglichen.

Fazit

Die Richtlinie stellt einen bedeutsamen Fortschritt auf dem Weg zur Harmonisierung der nationalen Insolvenzordnungen dar. Sie etabliert Mindeststandards auf Unionsebene, gibt den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, darüberhinausgehende Regelungen zu treffen. Nach der Annahme haben die Staaten drei Jahre Zeit, mit der Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Reform wird als wichtiger Baustein der Kapitalmarktunion angesehen. Sie soll dazu beitragen, Unterschiede zu reduzieren, Vermögenswerte in Insolvenzverfahren zu bewahren und die Attraktivität der EU für Investoren zu steigern.

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