ETUDE ANNE-MARIE SCHMIT

ETUDE ANNE-MARIE SCHMIT

11, boulevard Prince Henri
1724 Luxemburg
Luxemburg

Standorte: Luxemburg
Kontakt: Anne-Marie SCHMIT

Telefon +352 47 32 01
Fax +352 46 10 51
https://www.etudeamschmit.lu

Weitere Informationen

Die 1997 gegründete Anwaltskanzlei Anne-Marie Schmit bietet umfangreiche Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten und ausgezeichnete Fachkompetenzen. Die Kanzlei zeichnet sich insbesondere durch hervorragende Teamarbeit, hochqualifizierte Rechtsberatung und -vertretung sowie eine hohe Kundenzufriedenheit aus. Darüber hinaus hat die Kanzlei einen sehr guten Ruf, und alle ehemaligen Sozien machen erfolgreich Karriere im öffentlichen Sektor oder gründen ihre eigenen Kanzleien. Die Sprachenvielfalt des Großherzogtums Luxemburg spiegelt sich dabei in der Kanzlei wider. Die Associates verfügen über ausgezeichnete Sprachkenntnisse in Luxemburgisch sowie in Deutsch, Französisch, Englisch und Portugiesisch und sind daher in der Lage, mögliche Sprachbarrieren leicht zu überwinden.

Landesspezifische Informationen / Besonderheiten der nationalen Gerichtsverfahren

Das Großherzogtum Luxemburg ist in zwei große Gerichtsbezirke unterteilt, Luxemburg und Diekirch. Jeder Bezirk hat sein Bezirksgericht, das eine allgemeine und umfassende Zuständigkeit für Zivil-, Handels- und Strafsachen mit einem Wert von über 15.000 Euro sowie für Strafsachen hat. Jeder Bezirk verfügt über ein Jugendgericht.

Im Großherzogtum Luxemburg gibt es drei „untergeordnete Gerichte“, die eine gewisse ausschließliche Zuständigkeit für Angelegenheiten mit einem Streitwert unter 15.000 Euro haben. Diese Bezirksgerichte befinden sich in der Hauptstadt Luxemburgs, in Diekirch und in Esch-sur-Alzette. Gegen ihre Entscheidungen können Rechtsmittel bei den Bezirksgerichten eingelegt werden.

Der Oberste Gerichtshof hat seinen Sitz in der Hauptstadt. Er umfasst das Berufungsgericht und die „Cour de cassation“. Außerdem gibt es in Luxemburg einen Verwaltungsgerichtshof und einen Verfassungsgerichtshof.

Man kann in den drei Amtssprachen des Großherzogtums plädieren, d.h. in Französisch, Deutsch und Luxemburgisch. Klagen, Schlussfolgerungen und Urteile werden jedoch traditionell in französischer Sprache verfasst.