Bereits im ersten Lockdown mussten auch in den Niederlanden unter anderem Hotels, Geschäfte und Gastronomiebetriebe für mehrere Monate ihre Türen aufgrund staatlicher Maßnahmen schließen.
In 2016 schlug die Europäische Kommission die „EU-Restrukturierungsrichtlinie“ vor, um die Folgen der Finanzkrise 2008/2009 durch effizientere Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren zu bewältigen.
Unternehmen müssen sich zu gegebener Zeit überlegen, ob sie selbst oder ihr Vertragspartner einen Geschäftsvertrag als Folge der durch COVID-19 verursachten Unterbrechung aussetzen oder kündigen können.
Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 zwangen viele luxemburgische Unternehmen dazu, ihre Geschäftstätigkeiten entweder zu reduzieren oder ganz einzustellen.
Jene Maßnahmen, die zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie seitens der Bundesregierung beschlossen und am 16. März 2020 in Kraft getreten sind, wurden inzwischen gelockert.