EARN Aktuelles
Der BGH befasste sich in seinen Entscheidungen vom 3. März 2022 und 23. Juni 2022 mit der gesetzlichen Tatsachenvermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO.
Granada, von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft 2023 wegen Geschichte, zentraler Lage und Zukunft gewählt, war Austragungsort für das Treffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft, das informelle Gipfeltreffen am 5./6. Oktober und unser EARN Meeting vom 19.–21. Oktober.
Nach Corona- bedingter 2-Jähriger Pause fand die EARN European Accounts Receivable Jahrestagung 2022 am vergangenen Wochenende wieder live statt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 wurde 2004 die vereinfachte Vollstreckung unbestrittener Forderungen aus Gerichtstiteln anderer EU-Mitgliedstaaten ermöglicht.
Die elektronische Signatur spielt beim Unterzeichnen von Verträgen und anderen Dokumenten eine immer wichtigere Rolle.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union warf zahlreiche Unsicherheiten zur bilateralen Rechtsvollstreckung auf.