Brüssel, 24. September 2025
Am 12. Juni 2025 gab der Rat der Europäischen Union (der Rat) bekannt, dass er einen allgemeinen Ansatz für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts in der EU vereinbart hat. Mit dieser Einigung kann der Rat in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eintreten. Sie stellt die nächste Stufe des Gesetzgebungsverfahrens dar.
Die Kommission hatte die Richtlinie im Dezember 2022 im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion vorgeschlagen. Unterschiedliche nationale Regeln gelten seit Langem als Hindernis für grenzüberschreitende Investitionen. Nach einer Teileinigung Ende 2024 legte der Rat nun endlich seine Position im Mai/Juni 2025 fest.
Die Richtlinie stellt einen bedeutsamen Fortschritt auf dem Weg zur Harmonisierung der nationalen Insolvenzordnungen dar. Sie etabliert Mindeststandards auf Unionsebene, gibt den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, darüberhinausgehende Regelungen zu treffen. Nach der Annahme haben die Staaten drei Jahre Zeit, mit der Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Reform wird als wichtiger Baustein der Kapitalmarktunion angesehen. Sie soll dazu beitragen, Unterschiede zu reduzieren, Vermögenswerte in Insolvenzverfahren zu bewahren und die Attraktivität der EU für Investoren zu steigern.