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Überblick über die Lockerungen der coronabedingten Maßnahmen in Spanien

Granada, 19.05.2020

Die spanische Regierung hat einen Fahrplan aufgestellt, wonach die Wirtschaft in vier Phasen auf ein ex ante COVID-19-Niveau wiederhergestellt werden soll.

Gegenwärtig hat fast das gesamte spanische Staatsgebiet den größten Teil der ersten Phase hinter sich (abgesehen von Madrid und Barcelona). So darf man sich jetzt innerhalb der eigenen Provinz frei bewegen und Hotels sowie Geschäfte mit weniger als 400 m² und mit einer Auslastung von 50% dürfen wieder öffnen. Auch einige Inseln der Balearen und der Kanarischen Inseln befinden sich schon in der nächsten Phase, so dass man wieder an öffentliche Strände und in Freiluftbäder gehen darf.

In den folgenden Phasen werden die Einschränkungen weiter gelockert und Reisen zwischen den Provinzen wieder möglich sein. Industrie-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten können zu 100% wieder aufgenommen werden, allerdings unter Beachtung sozialer Distanz und der Gesundheitsschutzmaßnahmen. Die Regierung geht davon aus, dass die letzte Phase bis Mitte Juni erreicht werden könnte.

Hinsichtlich der Gültigkeit von Verträgen hat die Regierung die Auswirkungen höherer Gewalt auf vertragliche Beziehungen nicht ganz eindeutig geregelt, insbesondere in Bezug auf Verträge mit Verbrauchern (Leasing/Vermietung, Finanzdienstleistungen, Reisebüros, Hochschulen, Fitnessstudios, Hochzeitsfeiern usw.). Der Verbraucher kann laufende Verträge kündigen, wenn es für den Unternehmer unmöglich ist, die Dienstleistung zu erbringen.

Was die Geschäfts- und Beschäftigungssituation betrifft, so wurden die Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse genehmigt, solange wir uns in einem Alarmzustand befinden, und es wurde vereinbart, sie nach Ende des Alarmzustands gegebenenfalls zu verlängern, da es nicht möglich ist, das gesamte Personal wieder zu beschäftigen, solange die Unternehmen einer Stresssituation ausgesetzt sind. Die Regierung erwägt auch die Verabschiedung eines Mindesteinkommens für sozialschwache Familien.

Gegenwärtig gibt es Einschränkungen für internationale Flüge. Nationale Flüge sind nur aus Arbeits- oder Gesundheitsgründen erlaubt.

Im Justizbereich wurden die Verfahrensfristen bis zur Beendigung des Alarmzustands ausgesetzt oder unterbrochen, so dass der Zugang zum Gericht nur in dringenden Fällen im strafrechtlichen Bereich möglich ist.

Autor: Luis Sánchez Pérez, Rechtsanwalt

Medina Cuadros Abogados