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Überblick über die Lockerungen der coronabedingten Maßnahmen in Italien

Mailand, 18.05.2020

Italien war das erste Land in Europa, das vom Coronavirus betroffen war und das in besonders starkem Ausmaß. Die von der italienischen Regierung erlassenen Maßnahmen waren äußerst streng und mit einschneidenden Einschränkungen verbunden.

Die ersten Lockerungen (sog. Phase 2) sind mit Regierungsbeschluss vom 26. April 2020 in Kraft getreten. Sie bestehen insbesondere in der Möglichkeit, Angehörige zu besuchen (wobei der Begriff “Angehörige” weit auszulegen und nicht mit “Verwandten” gleichzusetzen ist) und allein Individualsport im Freien zu betreiben. Außerdem wurden öffentliche Parks und Gärten wieder geöffnet. Auch wurde beschlossen, dass Beerdigungen und Trauerfeiern mit maximal 15 Personen wieder stattfinden können. Auch Besuche in Altenheimen sind unter gewissen Umständen wieder möglich.

Produktionsbetriebe konnten am 4. Mai wieder öffnen, der Einzelhandel am 18. Mai. Auf regionaler Ebene kann es allerdings Unterschiede geben, da die Regionen bei der Umsetzung der Lockerungen auch eigene Entscheidungsbefugnisse haben, die sich zum einen durch die kulturellen und klimatischen Unterschiede zwischen den Regionen und zum anderen durch die unterschiedlich hohen Infektionszahlen rechtfertigen..

Es sind eine Reihe von Maßnahmen und Hilfen vorgesehen, um Unternehmen und Selbstständige zu unterstützen und vor der Insolvenz zu bewahren: Zum einen werden vollumfänglich oder teilweise staatlich gesicherte Finanzierungen gewährt, wobei Voraussetzung ist, dass die Unternehmen bei Beginn der Coronakrise nicht schon notleidend waren und dass der Finanzierungsbetrag bezogen auf das Geschäftsjahr 25% des Umsatzes des Unternehmens nicht überschreitet. Im Einzelnen gibt es

  • Vollumfänglich staatlich gesicherte Darlehen bis zu 25.000,00 Euro für kleine und mittlere Betriebe, ohne Prüfung seitens der Kreditinstitute und allein gestützt auf die Angaben des Antragstellers,
  • Zu 90% staatlich und ggf. zu 10% durch ein Bankenkonsortium gesicherte Darlehen von Beträgen bis zu 800.000,00 Euro für Unternehmen mit bis zu 499 Arbeitnehmern,
  • Zu 90% staatlich gesicherte Darlehen von Beträgen bis zu 5 Mio. Euro für Unternehmen mit bis zu 499 Arbeitnehmern

Auch für größere Unternehmen gibt es günstige Finanzierungsmöglichkeiten, ebenfalls abgestuft nach Umsatz und Anzahl der Arbeitnehmer. Der staatliche Fond, der die Finanzierung absichert, ist dabei ein anderer als der für die oben aufgelisteten kleineren Unternehmen.

Daneben sind insbesondere Zuschüsse für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 5 Millionen Euro vorgesehen, wobei sich die Höhe der Zuschüsse je nach Größe des Unternehmens zwischen 10% und 20% des Umsatzverlustes bewegt, der sich im April 2020 verglichen mit April 2019 realisiert hat. Die Zuschüsse betragen mindestens 1.000,00 Euro für natürliche Personen (Selbstständige, Unternehmer) und mindestens 2.000,00 Euro für juristische Personen.

Hinzu kommen regionale Maßnahmen zum Schutz der Unternehmen.

Abgesehen davon hat der Gesetzgeber die Zahlungsfristen für Steuern und Abgaben verlängert oder ausgesetzt.

Autorin: Dr. Stefanie Mehrens, Rechtsanwältin

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