Aktuelles

Überblick über die Lockerungen der coronabedingten Maßnahmen in Portugal

Lissabon, 15.05.2020

Nachdem in Portugal am 18. März 2020 zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erst der Ausnahmezustands ausgerufen wurde, der ab dem 3. Mai 2020 durch den Eintritt des öffentlichen Notstandes ersetzt wurde, verabschiedete die portugiesische Regierung einen Plan für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität.

Die erste Lockerung der Sperrvorschriften wurde am 4. Mai  2020 in die Praxis umgesetzt und beinhaltet die Wiedereröffnung von Friseursalons, kleinen lokalen Geschäften bis zu 200 m², Buchhandlungen und Autohäusern, öffentlichen Bibliotheken und Archiven sowie den Finanzämtern. Ab dem 18. Mai sollen große Einzelhandelsgeschäfte bis zu 400 m² sowie Restaurants, Cafés, Promenaden, Museen, Schulen (11. und 12. Klasse sowie 2. und 3. Klasse anderer Bildungseinrichtungen), soziale Einrichtungen für Behinderte sowie Kindertagesstätten mit Familienhilfemöglichkeit wieder geöffnet werden.

In Abstimmung mit den nationalen Gesundheitsbehörden werden ab 30./31. Mai Gottesdienste und Fußballspiele (1. Liga und portugiesischer Pokal) neu geplant. Schließlich wird es ab dem 1. Juni eine Lockerung der Homeoffice-Regelungen mit unterschiedlichen Arbeitszeiten für jeden Mitarbeiter geben. Auch haben Sozialeinrichtungen, Einzelhandelsgeschäfte mit einer Fläche von mehr als 400 m²sowie Einkaufszentren, Kindertagesstätten, Kinos, Theater, Konzert- und Hörsäle ab dann wieder geöffnet.

Um die Ausbreitung der Pandemie weiter einzudämmen, gelten für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht sowie eine maximal erlaubte Anzahl an Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen und Geschäften. Die allgemeinen Regeln zur sozialen Distanz (2 m Mindestabstand) und Hygiene gelten weiterhin. Die Situation soll alle vierzehn Tage neu bewertet werden.

Die portugiesische Regierung hat weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von der Abriegelung betroffenen Unternehmen ergriffen, um Arbeitsplätze zu erhalten. In dieser Hinsicht wurden Entlassungsverfahren sowie die Beiträge zur Sozialversicherung gelockert. Im gleichen Sinne wurden auch die Fristen für Steuerzahlungen verschoben.

Darüber hinaus wurden Zahlungsaufschübe für Kredite sowie Kreditlinien für die am stärksten betroffenen Branchen (z.B. Tourismus, Gastgewerbe usw.) bereitgestellt, die unter erleichterten Bedingungen verfügbar sind und tilgungsfreie Zeiträume oder sogar Zinsfreiheit vorsehen.

Autorin: Cristina Dein, Rechtsanwältin

Dein Advogados