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Überblick über die Lockerungen der coronabedingten Maßnahmen in Deutschland

Berlin, 15.05.2020

In Deutschland haben die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen Anfang Mai eingesetzt. Die genaue Vorgehensweise entscheidet jedes Bundesland eigenverantwortlich.

 

Bundesweit werden die Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni verlängert, jedoch dürfen sich wieder Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Sämtliche Geschäfte, unabhängig von ihrer Größe, haben wieder geöffnet, bis zu den Sommerferien sollen außerdem alle Schülerinnen und Schüler schrittweise unter Auflagen wieder an die Schulen zurückkehren. Kitas bleiben weiterhin geschlossen. Seit dem 11. Mai gilt jedoch eine erweiterte Notbetreuung, um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern. Die schrittweise Öffnung von Hotels und Restaurants unter strengen Auflagen hat bereits begonnen und wird in Eigenregie der Bundesländer jetzt zügig weitergehen.

Bleibt die Zahl der Neuinfektionen auf geringem Niveau oder sinkt sogar, sollen ab dem 15. Juni auch die Grenzkontrollen beendet werden.

Die Bundesregierung trägt mit Soforthilfen dazu bei, die Existenz von Selbstständigen und kleinen Unternehmen zu sichern. So können Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu EUR 9.000, und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu EUR 15.000 beantragen. Der Zuschuss soll als Liquiditätshilfe für drei Monate dienen. Start-Ups und kleine Mittelständler werden mit einem Hilfspaket von zwei Milliarden Euro unterstützt.

Autor: Lutz Paschen, Rechtsanwalt

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