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Überblick über die Lockerungen der coronabedingten Maßnahmen in den Niederlanden

Enschede, 14.05.2020

Ab dem 11. Mai 2020 dürfen Friseure und andere Berufe mit physischem Kundenkontakt ihre Geschäfte unter Einhaltung der Hygienerichtlinien der niederländischen Gesundheitsorganisation RIVM wieder öffnen.

Die Schulen für Kinder unter zwölf Jahren und Bibliotheken haben ebenfalls wieder geöffnet.

 

Ab dem 1. Juni 2020 werden weitere Maßnahmen gelockert: Restaurants, Museen, Kulturinstanzen und Kinos werden wieder geöffnet, jedoch unter Einhaltung strenger Vorgaben für eine maximale Anzahl von Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten dürfen. Diese Höchstzahl wird ab dem 1. Juni von 30 auf 100 Personen erhöht. Die Lockerungen gelten jedoch unter der Bedingung, dass es zu keinem weiteren Ausbruch des Coronavirus kommt und die Zahl der Neuinfektionen niedrig bleibt. Größere Veranstaltungen werden bis auf weiteres nicht stattfinden.

Die niederländische Regierung hat zahlreiche Maßnahmen für Unternehmer und Unternehmen ergriffen. Freiberufler können einen einmaligen Betrag von 4.000 EUR als Ausgleich für ihren Einkommensverlust erhalten. Unternehmen mit Angestellten, die durch COVID-19 einen Umsatzverlust erleiden, können einen hohen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten, unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit den Angestellten nicht kündigt. Diese Maßnahmen werden sich in Kürze ändern, aber die neuen Regelungen sind noch nicht bekannt. Auch ein Steueraufschub kann beantragt werden.

Autorin: Irith Hoffmann, I.K.M., Rechtsanwältin

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