Aktuelles
Überblick über die Lockerungen der coronabedingten Maßnahmen in England
Northampton, 14.05.2020
Wie lockert England die Einschränkungen?
In England, Wales, Schottland und Nordirland werden gerade verschiedene Einschränkungen aufgehoben.
In England sind wir am 13. Mai 2020 in Phase Eins der Beschränkungen eingetreten. Das bedeutet, dass wir uns jetzt im Freien aufhalten können. Dazu zählt zum Beispiel:
- draußen sitzen und die frische Luft genießen, picknicken oder sonnenbaden;
- eine Person aus einem anderen Haushalt im Freien treffen;
- so oft im Freien Sport machen können, wie wir wollen;
- Sportplätze oder Einrichtungen im Freien, wie Tennis- , Basketball- oder Golfplätze, mit Personen aus dem eigenen Haushalts oder einer anderen Person benutzen;
- in ein Gartenzentrum gehen.
Bedingung dabei ist, dass die Personen einen Abstand von 2 Metern einhalten.
Arbeitnehmer können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn:
- sie nicht von zu Hause aus arbeiten können;
- die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vermeiden können
- die Regeln zur sozialen Distanz beachten und im Abstand von 2 Metern arbeiten können.
Nicht essenzielle Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Kneipen, Bars, Fitnessstudios und Freizeitzentren bleiben geschlossen, jedoch laufen derzeit Gespräche über deren Wiedereröffnung in Phase Drei, die für September geplant ist. Dies gilt auch für Gotteshäuser.
Es laufen zudem Gespräche darüber, dass in der zweiten, für Juni geplanten Phase, einige Grundschulen und Kindergärten nach und nach wieder geöffnet werden sollen.
All diese Maßnahmen werden im Laufe der weiteren Ausbreitung der Pandemie geprüft.
Welche Unterstützung gibt es von der Regierung?
Die Regierung hat Unternehmen, Angestellten und Selbständigen weitere bzw. eine höhere finanzielle Unterstützung gewährt. Einige Kommunen gewähren Einzelpersonen auch die Befreiung von der Zahlung der Gemeindesteuer.
Die von der Regierung gewährte finanzielle Unterstützung für Unternehmen umfasst:
- Die Zahlung von bis zu 80% der Löhne und Gehälter der Angestellten (mit einer monatlichen Obergrenze von 2.500 Pfund Sterling), damit diese angestellt bleiben können, aber während dieser Zeit nicht arbeiten;
- Rückerstattungen an den Arbeitgeber für gesetzlich vorgeschriebene Krankengeldzahlungen, die den Mitarbeitern bei Abwesenheit wegen Krankheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus gewährt werden;
- Steuerzuschüsse oder -stundungen wie z.B.:
- Stundung von Mehrwertsteuerzahlungen und Zahlungen im Rahmen der Selbstveranlagung (vorbehaltlich bestimmter Kriterien);
- Ermäßigung der Grundsteuern („Business Rates“) (vorbehaltlich bestimmter Kriterien). Dies gilt nur für England;
- Unternehmenszuschüsse („Business Support Grants“) (vorbehaltlich bestimmter Kriterien). Dies gilt nur für England.
- Einkommensbeihilfen für Selbständige (vorbehaltlich bestimmter Kriterien); und
- Darlehen bei Betriebsunterbrechungen
Neben der Unterstützung seitens der Regierung greifen die meisten Unternehmen ihren Kunden unter die Arme. Ein Beispiel: Einige Hypothekenkreditinstitute und Vermieter bieten die Freistellung von Hypotheken- oder Mietzahlungen an, ebenso wie einige Autoleasing-Firmen und Banken einen bestimmten Betrag eines persönlichen Überziehungskredits zinsfrei gewähren.
Autorin: Rebecca List, Rechtsanwältin
Tollers LLP