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Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden billiger – jetzt auch in den nicht zum Euroraum gehörenden Mitgliedstaaten

Brüssel, 16.12.2019

Seit dem 16. Dezember 2019 kommen alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Nicht-Euro-Staaten gleichermaßen in den Genuss kostengünstiger grenzüberschreitender Zahlungen.

Dank dieser neuen EU-Vorschrift kosten Zahlungen in Euro in Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ab sofort genauso wenig wie Inlandszahlungen. Möchte ein Verbraucher oder eine Verbraucherin aus Polen Euro ins Ausland überweisen, zahlt er oder sie nun dieselbe Gebühr wie für eine Überweisung im Inland, denn ab sofort kosten grenzüberschreitende Zahlungen nur noch wenig oder gar nichts. Exekutiv-Vizepräsident Vladis Dombrovskis, zuständig für die „Wirtschaft im Dienste der Menschen“ betonte: „Dies ist ein gutes und konkretes Beispiel dafür, wie der Binnenmarkt den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern handfeste Vorteile bringen kann.“

Die EU-Kommission wird die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorschrift genau überwachen und eng mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten. Als Nächstes werden im April 2020 weitere Bestimmungen in Kraft treten, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU einen Vergleich der Gebühren ermöglichen, die ihnen bei Kartenzahlungen in einer anderen EU-Währung für die Währungsumrechnung abverlangt werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte bereits am 28. März 2018 Änderungen an der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen (924/2009) vorgeschlagen. Hintergrund dieser Vorschläge war der im März 2017 vorgestellte Aktionsplan „Finanzdienstleistungen für Verbraucher“. Nachdem Parlament und Rat eine Einigung erzielt hatten, wurde die Verordnung (EU) 2019/518 am 29. März 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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